Haupterdung
Haupterdung
Bei der Installation und dem Betrieb elektrischer Anlagen dient die Erdung in erster Linie dem Schutz von Menschen und Nutztieren vor gefährlichen Strömen. Darüber hinaus verhindert die Erdung Spannungsschwankungen und deren Auswirkungen auf Sekundärkreise. In unserem Land sind der Bau und Betrieb von Erdungssystemen durch die Verordnung über die Erdung elektrischer Anlagen geregelt, die zuletzt im Amtsblatt vom 21. August 2001 unter der Nummer 24500 veröffentlicht wurde. Diese Verordnung erläutert alle technischen Details der Grunderdung. Daher müssen bei der Zusammenfassung der beim Bau von Grunderdungen zu beachtenden Punkte die folgenden Punkte verstanden und sorgfältig angewendet werden.
• Die Fundamenterdungselektrode sollte als geschlossener Ring ausgeführt sein. Sie sollte in den Fundamenten der Außenwände des Gebäudes oder innerhalb der Fundamentplattform platziert werden.
Die Fundamenterdungselektrode muss so angeordnet sein, dass sie nach dem Betonieren des Fundaments vollständig mit Beton bedeckt und in alle Richtungen mindestens 5 cm tief in den Beton eingebettet ist. Die Endpunkte müssen außerhalb des Fundaments liegen.
• Die Erdungselektrode sollte mit Befestigungsmitteln in geeigneten Abständen im Beton verankert werden. Beispielsweise sollte sie mit 30 cm langen Pfählen im Abstand von 2 m befestigt werden.
• Bei Stahlbetonfundamenten (Stahlgitter) sollte die Erdungselektrode auf der untersten Lage des Stahlgitters platziert und mit Klemmen oder Vierkantklemmen in Abständen von ca. 2 m am Gitter befestigt werden, um ihre Position zu sichern.
• Zur Fundamenterdung sollten feuerverzinkte Stahlstreifen mit den Maßen 30 mm x 3,5 mm oder runde feuerverzinkte Stahl-Monodrähte mit einem Durchmesser von 10 mm verwendet werden.
• Bei Gebäuden mit großer Grundfläche sollte der vom Fundamenterdungselektrodenfeld umschlossene Bereich mittels Querverbindungen in 20 m x 20 m große Abschnitte unterteilt werden.
• Die Anschlussdrähte der Fundamenterdungsanlage müssen an den Eintrittsstellen in das Gebäude mindestens 1,5 m lang sein. Diese Drähte müssen an den Eintrittsstellen vor Korrosion geschützt werden.
• Wo eine Fundamenterdung vorgenommen wird, muss ein Potenzialausgleichsstab installiert werden.
• Um einen Potentialausgleich zu erreichen, sollte eine Verbindungsstange oder ein Verbindungsstück neben dem Hauptverteiler des Gebäudes platziert werden, indem es mit der Potentialausgleichsschiene verbunden wird.
• Die notwendigen Geräte zum Trennen der Erdungsleiter während der Erdungswiderstandsmessung sollten an leicht zugänglichen Stellen angebracht sein.
• Die mechanische Festigkeit der Trennschalterbaugruppe des Erdungsleiters muss ausreichend sein.
• Die für die Grunderdung verwendeten Materialien sollten so ausgewählt werden, dass eine Verunreinigung der Batterie verhindert wird.
• Die für die Verbindungen der Erdungsstäbe verwendeten Materialien müssen die gleiche mechanische Festigkeit aufweisen wie die Stäbe selbst.
Die Fundamenterdung dient gleichzeitig als Erdung für Blitzschutzsysteme. Zu diesem Zweck sind rund um das Gebäude Erdungsanschlüsse vorgesehen. Diese Anschlüsse können aus Stahlbändern oder -kabeln bestehen. Der Kabelquerschnitt muss mindestens 50 mm² (NYY) betragen.
• Bei der Installation der Fundamenterdung müssen die Vorgaben des Fundamenterdungsprojekts, das eine der Voraussetzungen für die Genehmigung des Elektroprojekts des Gebäudes ist, strikt eingehalten werden.